Das Autotelefon gehört zur Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es wird daher auf das Konto “Geschäftsausstattung” gebucht. Die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto “Abziehbare Vorsteuer” gebucht.
Die Anschaffungskosten können bei Anschaffung bis 31.12.2007 auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter” gebucht werden, wenn sie nicht mehr als 410 EUR netto betragen.
Bei Anschaffung ab 01.01.2008 erfolgt die Buchung beispielsweise auf die Konten “Bürobedarf”, “Betriebsbedarf” oder “Werkzeuge und Kleingeräte”, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 150 EUR netto betragen. Alternativ können die Anschaffungskosten auch auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter” gebucht werden. Die Buchung auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter” empfiehlt sich dann, wenn für das Wirtschaftsgut ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wird.
Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 EUR aber höchstens 1.000 EUR netto, so werden sie auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 EUR (Sammelposten)” gebucht.
Bei Anschaffung ab 01.01.2010 können Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR netto wie bei Anschaffung bis 31.12.2007 wieder sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter”. Alternativ kann bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 EUR bis 1.000 EUR auch weiterhin ein Sammelposten gebildet werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann auf das Konto “Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 EUR (Sammelposten)” gebucht. Es besteht ein Wahlrecht.