Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der betreffenden Außenanlage werden unmittelbar auf das Konto
“Außenanlagen” (SKR03 #0146 | SKR04 #0310) gebucht, die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auf das Konto
“Abziehbare Vorsteuer” (SKR03 #1576 | SKR04 #1406).
Beispiele für Außenanlagen sind:
- Hof- und Platzbefestigungen
- Parkplätze
- Straßenzufahrten
- Befestigungen für Stellflächen
- Umzäunung von Betriebsgrundstücken
- Rampen