Rohstoffe sind Materialien, die die Basis für die Herstellung von Fertigerzeugnissen in der Produktion eines Unternehmens darstellen.
Hilfsstoffe nennt man in der Produktion jene Arbeitsmittel, die bei der Produktion von Produkten als nicht wesentlicher Bestandteil in das Erzeugnis eingehen. Hierzu zählen z. B. Schweißdrähte, Schrauben, Nägel und Lacke. Sie sind abzugrenzen einerseits von den Betriebsstoffen, die auch für die Produktion benötigt werden, aber nicht in das fertige Erzeugnis eingehen, und andererseits von den Rohstoffen, die als wesentlicher Bestandteil in das Erzeugnis eingehen.
Hilfsstoffe verursachen variable Kosten, die jedoch oft als Gemeinkosten, speziell unechte Gemeinkosten betrachtet werden. Der Grund liegt darin, dass für eine genaue Zuordnung der Hilfsstoffe zu den Produkten ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich wäre. Mit der Betrachtung der Gemeinkosten wird allerdings das Prinzip der verursachungsgerechten Zuordnung verletzt.
Als
Betriebsstoff gelten im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen Arbeitsmittel, die bei der Herstellung von Fertigerzeugnissen, in Unternehmen zur Energieversorgung und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der zur Produktion notwendigen Maschinen und Anlagen dienen. Im Gegensatz zu den Rohstoffen und den Hilfsstoffen gehen die Betriebsstoffe nicht als Bestandteil in die jeweiligen Endprodukte mit ein. Zu den Betriebsstoffen gehören:
- Energieträger wie Erdgas, Benzin, Dieselkraftstoff
- elektrischer Strom
- Druckluft
- Kühlmittel zur Kühlung von Werkzeugen und Maschinen wie Wasser
- Schmiermittel wie Schmieröl und Schmierfette
- Putzmittel.
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf das Konto
“Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe” (SKR03 #5000-5099 | SKR04 #3000-3099) gebucht.
Durch die direkte Verbuchung der Einkäufe auf einem Aufwandskonto wird unterstellt, dass genau alle eingekauften Rohstoffe im laufenden Jahr auch verbraucht werden. Ist dies nicht der Fall, kommt es im Lager zu Bestandsveränderungen. Diese werden bei der Inventur festgestellt, bewertet und im Rahmen des Jahresabschlusses buchhalterisch auf den Verbrauchskonten erfasst.
Auf Grund der
E-Bilanz-Taxonomie, nach der Wareneingang und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in unterschiedlichen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, muss bei der Buchung genau unterschieden werden, ob es sich um Handelswaren oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt.
Auf der nächsten Gliederungsebene sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dann noch zu unterteilen in Aufwand zum ermäßigten Steuersatz, Aufwand zum Regelsteuersatz, innergemeinschaftliche Erwerbe und gegebenenfalls noch in Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen, damit ein korrekter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt.