Wird bei einer KfZ-Reparatur ein Teil (z.B. der Motor) ausgetauscht und überlässt der Kunde der Werkstatt das Altteil, so muss auf das Altteil Umsatzsteuer errechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beträgt 10 % des Wertes des Austauschteils.
Der Rechnungsbetrag ohne die Umsatzsteuer wird bei der Werkstatt auf das Automatikkonto
“Erlöse” (SKR03 #8000-8049 | SKR04 #4000-4049) gebucht. Der Gesamtaltteilswert wird auf das neu anzulegende Konto “Ausweis des Altteilwertes” gebucht.
Bei der Verbuchung der Rechnung sind zwei Fallgestaltungen möglich:
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In der Rechnung sind neben dem Austauschteil noch andere Positionen enthalten: In diesem Fall kann die Rechnung nicht in einem Buchungssatz erfasst werden sondern muss in mehrere Buchungssätze aufgegliedert werden.
- In der Rechnung ist nur das Austauschteil enthalten: Für diesen Fall kann ein individuelles Automatikkonto eingerichtet werden, so dass die Rechnung in einem Buchungssatz erfasst werden kann.