Bei Adresslisten, die nach Zielgruppen aufbereitet eingekauft werden, handelt es sich nicht um ein immaterielles Wirtschaftsgut (Know-how), sondern um sofort abziehbare Betriebsausgaben, die auf das Konto
“Werbekosten” (SKR03 #4600 | SKR04 #6600) gebucht werden.
Werden Adressen eingekauft, um sie an andere Nutzer weiterzuveräußern, handelt es sich nicht um Werbemaßnahmen. Die Aufwendungen zum Erwerb der Adresslisten werden auf das Konto “Fremdarbeiten” (SKR03 #3100,#3106,3109 | SKR04 #5900,#5906,#5909) gebucht.