Fortbildungskosten sind Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung, die beruflich oder betrieblich veranlasst sind und die für einen erlernten und ausgeübten Beruf aufgewendet werden. Sie sollen die Kenntnisse im ausgeübten Beruf erweitern und den steigenden und sich ändernden Anforderungen Rechnung tragen. Fortbildungskosten können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Fortbildungskosten, die den Beruf oder die Tätigkeit fördern und gleichzeitig der Lebensführung dienen, sind aber nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
Keine Fortbildungskosten sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium. Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können dagegen, sofern sie beruflich veranlasst sind, Fortbildungskosten sein.
Zu den abziehbaren Fortbildungskosten gehören:
- Lehrgangs-, Kurs- oder Studiengebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Fahrtkosten zu dem Ort, an dem die Fortbildung stattfindet
- Mehraufwendungen für Verpflegung
- Mehraufwendungen für auswärtige Unterbringung
Fortbildungskosten für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber übernommen werden, können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Übernahme im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.
Liegt kein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor, so stellt die Übernahme der Kosten Arbeitslohn dar.